Allgemeine Geschäftsbedingungen von


I. Allgemeines

  1. Sämtliche Leistungen von YES – TV an den Auftraggeber erfolgen zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht durch gesonderte schriftliche Vertragsbedingungen konkretisiert sind. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von YES – TV Losenstein. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformabrede.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

II. Angebote und Vertragsinhalte

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Angebotes von YES – TV dieses schriftlich oder mündlich angenommen hat, oder, wenn im Falle einer mündlichen Vertragsannahme, sei es durch YES – TV oder durch den Auftraggeber, YES – TV die mündliche Angebotsannahme schriftlich bestätigt hat. Fehlt es an einer schriftlichen Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag spätestens durch die Ausführung desselben zustande.
  2. Sämtliche Angebote von YES – TV erfolgen freibleibend.
  3. Exposés, Drehbücher, Graphikentwürfe, technische Leistungsbeschreibungen etc. und Angebote oder Schriftstücke von YES – TV sind nur annähernd maßgebend. YES - TV behält sich vor, anstelle von vereinbarten Leistungen oder Gegenständen solche zu liefern, die der fortschreitenden technischen Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche Leistung die des angebotenen Vertragsgegenstandes nahezu erreicht oder übertrifft.
  4. Hat YES - TV ein Angebot abgegeben, ist sie an die dort genannten Preise 30 Tage ab Angebotsabgabe gebunden, soweit keine anderen Preisbindungsfristen vereinbart wurden.

III. Preise

  1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die Preise der am Tage der Auftragserteilung gültigen Preisliste von YES - TV.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle sich aus dem Vertrag zwischen der YES - TV und dem Kunden ergebenden Zahlungsverpflichtungen gelten als in Euro vereinbart.
  3. Alle Preise gelten ab Geschäftsraum von YES - TV.
  4. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; diese dürfen jedoch nicht mehr als um 15% über dem ursprünglich vereinbartem Preis liegen.
  5. YES - TV ist berechtigt, angemessene und branchenübliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 30% des angebotenen oder voraussichtlichen Gesamtpreises der Lieferung nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Eine zweite Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 30% erfolgt bei Videoproduktionen nach Abschluss der Dreharbeiten; bei Multimediaproduktionen nach Fertigstellung von 75% aller Graphiken.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Bezüglich sämtlicher Zahlungsfristen kommt es auf den Geldeingang bei YES - TV an.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Barzahlung bei Abholung der Leistung durch den Auftraggeber ohne Abzug. Erfolgt die Auslieferung per Rechnung, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. YES - TV ist berechtigt mit der Rechnung ein Zahlungsziel zu setzen, bei dessen Überschreitung der Auftraggeber in Verzug gerät.
  3. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist YES - TV berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedoch mindestens 9% p.a. zu verlangen.
  4. YES - TV ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die YES - TV für den gesamten, bei Fertigstellung der geschuldeten Leistung geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Frist erbracht, ist YES - TV nach entsprechender Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Leistungsumfang, Gefahrtragung, Erfüllung

  1. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport mit Fahrzeugen der YES - TV durchgeführt wird. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die geschuldete Leistung in das Kraftfahrzeug der YES - TV eingebracht wird, bzw. solange sie sich dort befindet.
  2. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
  3. Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder die Zustellung verzögert, geht die Gefahr vom Bestehen der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
  4. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen von YES - TV. Sie wird berechnet und nicht zurückgenommen.
  5. YES - TV ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

VI. Fristen und Termine

  1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen stets der Schriftform. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller technischen und gestalterischen Einzelheiten sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art. Dies gilt insbesondere, wenn die Leistungserbringung der YES - TV von Genehmigungen Dritter abhängt. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist. Diese beginnt nach Einigung über die gewünschten Änderungen neu zu laufen.
  2. Hat die YES - TV vereinbarte Termine oder Fristen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern er vorher der YES - TV schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der YES - TV die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten der YES - TV eintreten), hat die YES - TV auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die YES - TV die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Gewährleistung und Haftung von YES - TV

  1. Die YES - TV haftet für zugesicherte Leistungen nur, wenn diese Eigenschaften schriftlich zugesichert sind. Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern von YES - TV sind stets unverbindlich
  2. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten für den Auftraggeber die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere die §§377 f. HGB. In allen anderen Fällen sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Leistung von YES - TV, schriftlich zu erheben.
  3. In jedem Fall berechtigter Mängelrügen ist der Auftraggeber verpflichtet YES - TV unverzüglich zu unterrichten und ihr innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. YES - TV ist berechtigt, anstelle einer Nachbesserung Ersatz zu liefern. Schlagen zwei Nachbesserungen durch YES - TV fehl, bzw. leistet sie nicht Ersatz, ist der Auftraggeber berechtigt zu mindern oder nach Maßgabe folgender Regeln zu wandeln:
    3a. Bezieht sich die Mängelrüge des Auftraggebers nur auf Teilleistungen, welche die Lieferung von Hardware betreffen, kann der Auftraggeber nur den die Lieferung von Hardware betreffenden Teile wandeln.
    3b. Bezieht sich die Mängelrüge des Auftraggebers nur auf Teilleistungen, die nicht die Lieferung von Hardware betreffen (z.B. Tonbearbeitung, Animation, Schnitt etc.) kann der Auftraggeber nur insoweit wandeln, als die mangelhafte Teilleistung betroffen ist.
  4. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Farbgebung, Dramaturgie etc.) und geringfügige Abweichungen vom Original stellen keinen Mangel dar. Für material- oder prozessbedingte Farb-, Helligkeits- und Signalschwankungen gelten die produktionsüblichen Toleranzen.
  5. Die Gewährleistungsverpflichtung von YES - TV erlischt, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von YES - TV Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Leistungen vornimmt oder vornehmen lässt.

VIII. Schadenersatz

  1. YES - TV haftet auf Schadensersatz, insbesondere Verdienstausfall des Auftraggebers nur, wenn YES - TV oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche des Auftraggebers wie auch für solche aus unerlaubter Handlung.
  2. Für von YES - TV schuldhaft verursachte Verluste, Beschädigungen oder Löschungen, der an YES - TV zur Bearbeitung übergebenen Materialien, haftet YES - TV nur auf Wiederherstellung oder Ersetzung durch YES - TV soweit dies technisch möglich ist. Ist YES - TV die Wiederherstellung oder Ersetzung nicht möglich, haftet sie mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nur auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge.
  3. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG haftet die YES - TV nicht für grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht leitenden Angestellte grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

IX. Kündigung des Vertrages

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn über das Vermögen von YES - TV das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird.
  2. YES - TV kann den Vertrag kündigen, wenn trotz mehrmaliger Anmahnung der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art nicht beibringt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers Vergleich oder Konkurs angemeldet worden ist, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder wenn der Auftraggeber aus früheren Vertragsverhältnissen gegenüber der YES - TV mit der Zahlung in Verzug gerät.

X. Urheberrechte

  1. Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den der YES - TV erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.
  2. In keinem Fall ist YES - TV verpflichtet, Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Schutzrechtsverletzungen anzustellen.
  3. Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt YES - TV in allen Fällen von der Inanspruchnahme dritter Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber frei. Bei urheberrechtlicher oder schutzrechtlicher Inanspruchnahme ist YES - TV verpflichtet, den Auftraggeber von der Inanspruchnahme zu unterrichten. YES - TV kann sich darüber hinaus aber nach eigenem Ermessen bei eigener Inanspruchnahme dem Dritten unterwerfen.

XI. Rechtsübergang

  1. Soweit rechtlich möglich gehen Eigentumsrechte von der YES - TV erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises über. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen, bei denen Eigentumsvorbehalt zugunsten der YES - TV vereinbart wird. Soweit der Auftraggeber von YES - TV empfangene Leistungen, insbesondere Waren an Dritte, insbesondere Kunden weitergibt, tritt er hiermit schon jetzt sämtliche daraus gegenüber dem Kunden entstehende Ansprüche an YES - TV ab, welche die Abtretung annimmt. YES - TV ist zu jeder Zeit berechtigt, die Abtretung offen zu legen. Der Auftraggeber ist jeder Zeit verpflichtet, YES - TV über den Vergleich unter Eigentumsvorbehalt stehender Geschäfte zu unterrichten und über den Bestand abgetretener Forderungen Auskunft zu erteilen.
  2. Soweit die von YES - TV erbrachte Leistung urheberrechtlichem Schutz der YES - TV oder deren Erfüllungsgehilfen unterliegt, überträgt YES - TV dem Auftraggeber die Nutzungsrechte nur unter der Bedingung vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder Werklohns.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, österreichisches Recht

  1. Die Vertragschließenden vereinbaren, dass für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag das Recht der Republik Österreich und die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart sind.
  2. Ist der Auftraggeber ein Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich 4400 Steyr.

XIII. Zukünftige Verträge

  1. Die Vertragschließenden vereinbaren, dass die vorstehenden Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Verträge gelten.

XIV. Schlussbemerkung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem Geist der unwirksam gewordenen Bestimmungen entspricht.